Das Traubenregister

Die Richtlinie 68/193/EWG über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben führt in jedem EG-Land eine nationale Rebsortenliste ein, in der die Sorten aufgeführt sind, deren Vermehrungsgut zum Verkehr zugelassen ist. Art. 5 e) der Richtlinie sieht die Erstellung des gemeinsamen Sortenkatalogs vor, der jedoch noch nicht erstellt wurde. In diesem Abschnitt wird auf die Websites oder Veröffentlichungen der nationalen Register der Länder verwiesen, aus denen die IRV-CIP-Verbände stammen.

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